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14 Apr. 20

Rechtssicherheit für Lehrerinnen und Lehrer in besonderen Zeiten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen den Risikogruppen angehören, haben weiterhin ausschließlich von zu Hause aus bzw. im Bereich des Distance-Learnings zu arbeiten.

Personen ab 60 Jahren ohne Vorerkrankungen oder Personen mit spezieller Gefährdung bleibt es freigestellt, ob sie an die Schule kommen möchten oder nicht. Wenn die jeweilige Dienstnehmerin/der jeweilige Dienstnehmer der Schulleitung mitteilt, dass sie/er weiterhin im Bereich des Distance-Learnings arbeiten möchte, besteht ein Rechtsanspruch auf diese Form der Dienstleistung.

Der Dienstgeber hat jedenfalls zugesagt, in den Schulen für entsprechende Hygiene- und Präventionsmaßnahmen zu sorgen (Schutzmasken, Desinfektionsmittelspender).

Paul Kimberger, CLV-Landesobmann
Birgit Sailler, CLV-Landesobfrau
Michael Weber, CLV-Generalsekretär
Dietmar Stütz, ZA-Vorsitzender