30 Sep. 20 Induktionsphase – eine Klarstellung

Nachdem wir immer wieder Anfragen zur Induktionsphase bekommen, haben wir das BMBWF um rechtliche Klarstellung gebeten.

Die Induktionsphase dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt (§ 39 VBG und § 5 LVG). Die Verlängerung des Dienstverhältnisses über die Dauer der Induktionsphase hinaus bzw. die Neubegründung eines Dienstverhältnisses ist nur möglich, wenn die Lehrperson in der Induktionsphase den zu erwartenden Verwendungserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten oder aufgewiesen hat. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die bestimmt an welcher Schulart (Bundesschule oder Pflichtschule) die Induktionsphase zu absolvieren ist.

Somit können Lehrpersonen, die beispielsweise ihre Induktionsphase an einer Bundesschule positiv abgeschlossen haben und nunmehr an einer Mittelschule angestellt werden, ohne Verpflichtung zur Absolvierung einer weiteren Induktionsphase angestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Kimberger
Landesobmann des CLV OÖ
Bundesvorsitzender der APS-Gewerkschaft

Birgit Sailler
Landesobfrau des CLV OÖ
Personalvertreterin im ZA APS OÖ

Michael Weber
Generalsekretär des CLV OÖ
Vorsitzender-Stellvertreter des ZA APS OÖ

Dietmar Stütz
Vorsitzender des ZA APS OÖ

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29 Sep. 20 Lehrergewerkschaft APS OÖ: Familienunterstützung 2020 (Erinnerung)

files/uploads/TB/Uploads HP/Veranstaltungen/2020-21/29.9.2020/Familienunterstuetzung 2020 Antrag.jpgDieses Schreiben erging heute an alle Pflichtschulen in Oberösterreich:

Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten unsere GÖD-Mitglieder daran erinnern, dass die FAMILIENUNTERSTÜTZUNG 2020 nur für das laufende Kalenderjahr gewährt wird und NICHT rückwirkend ausbezahlt werden kann.

Voraussetzungen:

Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder die Familienbeihilfe oder eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.

Lehrerinnen und Lehrer, die noch nicht für das Jahr 2020 angesucht haben, bitte umgehend das im Anhang befindliche Formular ausfüllen und per E-Mail oder auf dem Postweg an den Landesvorstand der GÖD OÖ senden.

Aufgrund der neuen DSGVO können nur mehr aktuelle Formulare mit der Datenschutzerklärung bearbeitet werden!

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Landesvorstand der GÖD OÖ (Frau Helga Holzmann-Göll, Tel.: 0732 65 42 66-13).

Wir ersuchen Sie um Weitergabe dieser Informationen an die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Schule und um Aushang im Konferenzzimmer.

Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Paul Kimberger
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen

Petra Praschesaits
1. Vors.-Stellvertreterin der GÖD OÖ

Dietmar Stütz
Vorsitzender des Zentralausschusses
der Lehrerpersonalvertretung APS OÖ

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